Rechte und Pflichten der Eltern

Rechte und Pflichten der Eltern

Rechte und Pflichten der Eltern

Jedes Kind, das in der Schweiz geboren wird, muss dem Zivilstandsamt des Geburtsorts gemeldet werden. Wird Ihr Kind in einem Spital geboren, so meldet in der Regel die Spitalleitung die Geburt. Findet die Geburt nicht im Spital statt, so muss die Mutter oder der gesetzliche Vater (das heisst der mit der Mutter verheiratete Mann bzw. der Mann, der das Kind anerkannt hat oder es anerkennen wird) oder eine von den Eltern bevollmächtigte Person die Geburt innerhalb von drei Tagen melden. Informieren Sie sich auf dem zuständigen Zivilstandsamt, welche Dokumente für die Meldung erforderlich sind.

 

Anerkennung des Kindes durch den Vater

Bei verheirateten Paaren wird automatische der Ehemann als Vater des Kindes beim Zivilstandsamt eingetragen. Falls der Ehemann daran zweifelt, dass er der Vater ist, kann er die Vaterschaft gerichtlich anfechten.

 

Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, so muss der leibliche Vater das Kind ausdrücklich anerkennen. Dies kann er vor oder nach der Geburt auf dem zuständigen Zivilstandsamt machen. Weigert sich der Vater, sein Kind anzuerkennen, kann die Mutter die Anerkennung vor Gericht verlangen.

 

Falls Sie Fragen haben zu Anerkennung, Nationalität und Namen des Kindes können Sie sich an das Zivilstandsamt wenden.