Unfallversicherung

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung nach einem Unfall. Ausserdem bezahlt sie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld (Lohnersatz) bzw. Rentenleistungen bei dauernder Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall.

 

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert.

 

  • Sie arbeiten acht Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie gegen Berufsunfälle und gegen so genannte Nichtberufsunfälle (Unfälle auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit) versichert.
  • Sie arbeiten weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie nur gegen Berufsunfälle und gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Für Unfälle in der Freizeit (zum Beispiel im Haushalt) müssen Sie eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
  • Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind obligatorisch versichert.

 

Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen, zum Beispiel Hausfrauen und -männer, Kinder, Studierende, Rentner und Rentnerinnen oder ausgesteuerte Arbeitslose. Diese Personen müssen obligatorisch eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.

 

So gehen Sie bei einem Unfall vor: Melden Sie den Unfall immer sofort Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse. Das Formular dafür erhalten Sie beim Arbeitgeber oder bei Ihrer Krankenkasse.