Bei verheirateten Paaren wird automatische der Ehemann als Vater des Kindes beim Zivilstandsamt eingetragen. Falls der Ehemann daran zweifelt, dass er der Vater ist, kann er die Vaterschaft gerichtlich anfechten.
Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, so muss der leibliche Vater das Kind ausdrücklich anerkennen. Dies kann er vor oder nach der Geburt auf dem zuständigen Zivilstandsamt machen. Weigert sich der Vater, sein Kind anzuerkennen, kann die Mutter die Anerkennung vor Gericht verlangen.
Falls Sie Fragen haben zu Anerkennung, Nationalität und Namen des Kindes können Sie sich an das Zivilstandsamt wenden.